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Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Beteiligung. Sollten Sie nicht finden, was Sie suchen, zögern Sie nicht uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.
Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen die Kapitalgeber für ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn beteiligen. Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und haben keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Die Rahmenbedingungen einer stillen Beteiligung regelt das Handelsgesetzbuch in den §§ 230 ff.
Eine stille Beteiligung der MBG Sachsen-Anhalt kann von allen Unternehmen, die KMU-Kriterien der EU erfüllen und ihren Unternehmenssitz im Bundesland Sachsen-Anhalt haben, beantragt werden.
(KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.)
Die MBG Sachsen-Anhalt vergibt stille Beteiligungen in Höhe von mindestens 50.000 Euro und maximal 1,5 Mio. Euro (im Einzelfall auch darüber).
Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre.
Eine stille Beteiligung ist eine alternative Finanzierungsform.
Mit dieser erhält der Beteiligungsnehmer zusätzliches wirtschaftliches Eigenkapital, wodurch die Haftbasis des Unternehmens verbreitert wird.
Dies kann zu einer verbesserten Bonitätseinschätzung durch die Hausbank führen und die Kreditwürdigkeit verbessern. Die stille Beteiligung kann in allen Phasen (Gründung, Wachstum, Nachfolge) beantragt werden und für alle Anlässe (Investitionen, Betriebsmittel) verwendet werden.
Die Vergütung setzt sich aus einem fixen (= gewinnunabhängig) und einem gewinnabhängigen Teil zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau, der Laufzeit und der Bonität des Beteiligungsnehmers.
Daneben fällt eine jährliche Garantieprovision und ein einmaliges Bearbeitungsentgelt für die zur Sicherstellung notwendige Garantie der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH an.
Neben der obligatorischen Garantie der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH ist im Regelfall eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters / der Gesellschafter des Beteiligungsnehmers erforderlich.
Bis zum Höchstbetrag sind mehrere Beteiligungen über Teilbeträge möglich. Der Mindestbetrag darf 50.000 Euro nicht unterschreiten.
Die MBG Sachsen-Anhalt benötigt von einem Antragsteller die gleichen Unterlagen wie ein Kreditinstitut zur Prüfung einer Kreditanfrage.
D. h. Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen), zum Unternehmen selbst (Gesellschaftsvertrag, HR-Auszug usw.) und gegebenenfalls zu den Gesellschaftern.
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