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Unsere MBG-Programme in Sachsen-Anhalt

Beteiligungen sind eine wichtige Ergänzung zum klassischen Bankkredit. Je nach Ausgestaltung zählen sie zum Eigenkapital und bilden das Fundament jeder soliden Finanzierung. Verschaffen Sie sich einen Überblick und erfahren Sie die wichtigsten Merkmale unserer angebotenen Produkte mit nur einem Klick.

MBG GRÜNDUNG

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, junge Unternehmen (maximal 3 Jahre alt)

    Existenzgründer erhöhen mit dem Beteiligungskapital ihr Startkapital und bauen eine belastbare Eigenkapitaldecke auf.

  • Art der Beteiligung
    Stille Beteiligung zur Finanzierung von Gründungsaufwendungen, Investitionen und Warenlagern sowie anteilig auch Betriebsmitteln

  • Beteiligungshöhe bis 250.000 € (im Einzelfall auch darüber)

MBG WACHSTUM

  • Wer wird gefördert?
    Unternehmen, die mehr als 3 Jahre erfolgreich am Markt tätig sind und Wachstumspotential haben

    Beim Wachstum des Unternehmens helfen Beteiligungen, Investitionen in neue Technik oder Gewerbeimmobilien sowie Innovationen zu finanzieren.

  • Art der Beteiligung
    Stille Beteiligung zur Mitfinanzierung von Wachstum, Investitionen und Warenlagern sowie anteilig auch Betriebsmitteln

  • Beteiligungshöhe bis 1,5 Mio. € (im Einzelfall auch darüber)


MBG NACHFOLGE

  • Wer wird gefördert?
    Unternehmensnachfolger (auch MBO oder MBI), Betriebsübernahmen

    Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge kann Beteiligungskapital die Ablösung und Auszahlung eines ausscheidenden Gesellschafters oder die Abfindung bei Erbauseinandersetzungen erleichtern.

  • Art der Beteiligung
    Stille Beteiligung zur Finanzierung von Aufwendungen zur Unternehmensübernahme (u. a. Kaufpreiszahlung)

  • Beteiligungshöhe bis 500.000 € (im Einzelfall auch darüber)

MBG DIREKT

  • Wer wird gefördert?
    Junge und etablierte Unternehmen

  • Art der Beteiligung
    Offene Beteiligung (maximal 24,9 %) in der Regel in Kombination mit einer stillen Beteiligung

  • Maximale Beteiligungshöhe

    Für etablierte Unternehmen: max. 500.000 €

    Für junge Unternehmen: max. 75.000 €

Mikromezzaninfonds-Deutschland

  • Wer wird gefördert?
    Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Existenzgründer, kleine und junge Unternehmen, die ausbilden sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen

  • Art der Beteiligung
    Stille Beteiligung zur Mitfinanzierung der Gründungskosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel

  • Maximale Beteiligungshöhe
    Bis 50.000 € (spezielle Zielgruppen bis 150.000 €)

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