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Unser Beteiligungsangebot für Sachsen-Anhalt

Die Beteiligungen der MBG Sachsen-Anhalt sind für nahezu jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Für Erfolg versprechende Vorhaben bieten wir verschiedene Beteiligungsprogramme an.

Die stille Beteiligung – ein zukunftsgerichtetes Finanzierungsinstrument

Die stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) ist auf unterschiedlichste Zielgruppen und Finanzierungsanlässe zugeschnitten.

Im klassischen MBG-Beteiligungsprogramm liegt der Mindestbetrag bei 25.000 Euro und die Obergrenze bei 1,5 Millionen Euro je Beteiligungsnehmer (im Einzelfall auch darüber). Die Entgelte und Beteiligungsmodalitäten werden individuell und bonitätsabhängig vereinbart und sind stets mittelstandsfreundlich und fair.

10 Vorteile der Eigenkapitalfinanzierung:

  • Mit einer stillen Beteiligung wahren Sie Ihre unternehmerische Freiheit. Denn wir greifen nicht ins operative Geschäft ein.
  • Sie verbessern Ihre Eigenkapitalquote für künftige Finanzierungen.
  • Nichts dringt nach außen: Da stille Beteiligungen nicht ins Handelsregister eingetragen werden, hat dieser Schritt keine Öffentlichkeitswirkung.
  • Sie erhalten Planungssicherheit, denn die Konditionen gelten für bis zu zehn Jahre.
  • Es gibt keine Auswirkungen auf die bestehenden Eigentumsverhältnisse.
  • Sie benötigen keine zusätzlichen dinglichen Sicherheiten.
  • Firmeninhaber können als Beteiligungsnehmer eine stille Beteiligung der MBG jederzeit im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen. Sie sind also nicht gezwungen, eine stille Beteiligung über fünf oder zehn Jahre im Unternehmen zu halten.
  • Durch eine stille Beteiligung der MBG können sich Unternehmen aus der Abhängigkeit von einzelnen Fremdkapitalgebern lösen und die Kontrolle über ihr Geschäft zurückgewinnen.
  • Stille Beteiligungen werden zwar wirtschaftlich wie Eigenkapital gewertet, aber steuerlich wie Fremdkapital behandelt. Die Entgelte für die Gewährung des Kapitals können deshalb steuerlich geltend gemacht werden und mindern die Steuerlast.
  • Mittelständler können den Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften uneingeschränkt vertrauen. Denn ihr Ziel ist es, satzungsgemäß den Mittelstand zu fördern und nicht maximale Profite zu erzielen.

Eine Alternative für kleine Beteiligungen ist das Mikromezzanin-Programm.

Mit dem von der Bundesregierung geförderten Mezzaninfonds-Deutschland ist es möglich, kleinen Unternehmen und Gründern (unter 50 Mitarbeiter, maximal 10 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme) Beteiligungskapital bereits ab 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Förderung kann bis zu 150.000 Euro betragen.

Die einzelnen MBG-Programmen mit Erläuterungen finden Sie hier.

Einen Überblick über unsere MBG-Programme erhalten Sie hier.